1. Friedenspolitik
Konsequente Friedenspolitik im Sinne des Grundgesetzes (
Präambel & Art. 26) sowie Einhaltung des 2+4-Vertrags und der Charta von Paris: Verhandeln statt eskalieren.

2. Keine Waffenexporte
Keine Waffen- und Rüstungslieferungen in jegliche Kriegs- und Krisengebiete. Waffen nur für den eigenen Veteidigungsfall.

3. Abrüstung statt Aufrüstung
Keine Stationierung von Atomwaffen, Hyperschall- oder anderen Angriffswaffen in Deutschland. Keine Sonderschulden für Aufrüstung auf Kosten unseres Sozialstaats.

4. Atomwaffen abschaffen
Beendigung der nuklearen Teilhabe und konsequente Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags.

5. Bundeswehr begrenzen
Keine deutschen Militärstützpunkte im Ausland und keine Beteiligung an kriegerischen Auslandseinsätzen.

6. Keine Wehrpflicht
Keine Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht – eine freiwillige Berufswehr genügt für Verteidigungsaufgaben und innere Sicherheit.

7. Raus aus der NATO
Austritt Deutschlands aus der NATO und Aufbau einer friedensorientierten Sicherheitspolitik mit allen Ländern Europas – inklusive Russland.

8. Völkerfreundschaft fördern
Dialog und Kooperation mit allen Ländern stärken - sowohl mit USA als auch mit Russland -, wie in der Charta von Paris 1990 vereinbart.

9. Kriegsverbrechen stoppen
Aktives Eintreten für deren Beendigung auf diplomatischem Weg durch Förderung unabhängiger Untersuchungen, strafrechtlicher Verfolgung der Täter und humanitärer Zugangsgarantien.

10. Aufklärung und Vertrauensbildung statt Propaganda
Multiperspektivische, ausgewogene Berichterstattung und offene Debattenkultur in den Medien gewährleisten statt einseitiger Kriegspropaganda und dem Schüren von Feindbildern und Angst

Unsere Forderungen

Charta von Paris: Erklärungen der vertraglichen Friedensgebote für Deutschland

Die Charta von Paris für ein neues Europa wurde 1990 von allen Staaten der damaligen KSZE (heute OSZE) – darunter auch Deutschland, Russland, die USA und alle europäischen Länder – unterzeichnet. Sie verpflichtet zu:

· gemeinsamer Sicherheit statt Konfrontation,

· friedlicher Konfliktlösung,

· Abbau von Feindbildern,

· Respekt vor Menschenrechten und Demokratie.

Damit wurde nach dem Kalten Krieg ein neues Kapitel in Europa aufgeschlagen – mit dem klaren Ziel: Nie wieder Krieg in Europa, Zusammenarbeit statt Konfrontation.

Heute, wo diese Prinzipien massiv verletzt werden, erinnern wir daran: Die Charta von Paris gilt weiterhin – und Deutschland ist daran gebunden.

👉Forderungen

2+4-Vertrag


Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4-Vertrag) wurde 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen.
Er regelte die deutsche Einheit und sicherte zu:

· keine Stationierung von Atomwaffen und ausländischen Truppen in Ostdeutschland,
· strikte Bindung an das Gewaltverbot der UN-Charta,
· Verzicht auf Gebietsansprüche gegenüber Nachbarn.

Damit war der 2+4-Vertrag ein Friedensvertrag in allem außer dem Namen – und bleibt bis heute völkerrechtlich bindend.

👉Forderungen

Präambel: Das Grundgesetz enthält klare Friedensgebote:

· Auszug aus der Präambel: „...von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen...“
· Artikel 26 (1): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Damit ist Deutschland verfassungsrechtlich verpflichtet, aktive Friedenspolitik zu betreiben – statt Aufrüstung, Eskalation oder Beteiligung an Angriffskriegen.

👉Forderungen